FDP-Fraktion engagiert sich für Standortmarketingvorteil

Da die Debatte zum Transparenzgesetz vertagt wurde, legt die FDP-Fraktion ihren Fokus auf den gefährlichen Autobahnzubringer in Reichenburg und die virtuelle Beurkundung.

Bei Letzterem geht es darum, dass im Kanton Schwyz virtuelle Beurkundungen und Fernbeglaubigungen ermöglicht werden. Die Bedürfnisse kamen im Zuge der COVID-Krise auf. Gemäss COVID-Gesetz sind virtuelle Generalversammlungen möglich, jedoch kann heute an einer solchen keine Beurkundung zum Beispiel für eine Kapitalerhöhung vorgenommen werden. Dafür sind die kantonalen Gesetze nachzuführen. Mit einer entsprechenden Motion wollen FDP-Fraktionspräsident Ivo Husi (Ibach) und Mitte-KR Marcel Föllmi Tempo machen.

Ein wichtiger Standortmarketingvorteil

Die auf Stufe Bund abgeschlossene, jedoch noch nicht in Kraft gesetzte Aktienrechtsrevision übernimmt den Teil der virtuellen GV aus dem COVID-Gesetz, damit virtuelle GV’s in Zukunft auch ohne COVID-Gesetz durchgeführt werden können. Die Inkraftsetzung der Aktienrechtsrevision wurde hinausgezögert, da auch die Revision der Handelsregisterverordnung erst abgeschlossen werden muss. Gemäss aktuellen Informationen aus Bern wird die Aktienrechtsrevision per 1.1.2023 in Kraft gesetzt. «Die Schwyzer Regierung entspricht grundsätzlich unserem Anliegen, möchte jedoch die Priorität tiefer ansetzen und die Motion in ein Postulat umwandeln», so Ivo Husi. Denn die Inkraftsetzung der Aktienrechtsrevision sei durch die anstehende Revision der eidg. Handelsregisterverordnung noch nicht definitiv. Aus Sicht der Motionäre ist das Anliegen betreffend virtueller Beurkundung und Fernbeglaubigung ein wichtiger Standortmarketingvorteil, da sich der Kanton Schwyz hier im interkantonalen Vergleich an der Spitze einreihen würde. Gerade beim aktuellen Ansiedlungsboom im Kanton Schwyz macht eine Anpassung der Schwyzer Gesetze Sinn und entspricht den Bedürfnissen international tätiger Unternehmen. «Denn diese sind auf virtuelle GV’s angewiesen und würden für eine GV-Beurkundung in andere Kantone oder gar ins Ausland ausweichen», so Husi.

An Erheblicherklärung der Motion festhalten

Beim eidgenössischen Handelsregisteramt geht man davon aus, dass die Anpassung der Handelsregisterverordnung per 1.1.23 abgeschlossen sein wird und damit die Aktienrechtsrevision in Kraft gesetzt werden kann. Die Motionäre wollen daher an der Erheblicherklärung der Motion festhalten, damit der Kanton Schwyz seine Gesetze spätestens per 1.1.23 angepasst hat und somit bei den ersten Kantonen mit der Möglichkeit einer virtuellen Beurkundung sein wird. Notwendige Nachführungen der Schwyzer Gesetze aufgrund der sich ebenfalls ändernden Handelsregisterverordnung können im Zuge der durch die Motionäre geforderte Gesetzesänderung ebenfalls behandelt und eingebaut werden. Sollten aufgrund der neuen Handelsregisterverordnung Änderungsvorschläge der Motionäre angepasst werden müssen, kann dies die Regierung jederzeit tun. Abschliessend erwähnt Ivo Husi, dass die Umsetzungsfrist einer Motion auf zwei Jahre festgesetzt ist und somit die aktuell bekannten Inkraftsetzungsfristen innerhalb der Umsetzungsfrist liegen.

Unfallschwerpunkt in Reichenburg

An der Session wird auch die Antwort der Regierung zur Motion «Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer Speerstrasse Reichenburg» diskutiert. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, die Trägerschaft für die Speerstrasse unter Einbezug aller Beteiligten (ASTRA, Bezirk March, Gemeinde Reichenburg, etc.) neu zu regeln und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Mit dieser kann die FDP-Fraktion leben, weil die zentrale Aussage enthalten ist, dass der Kanton den Autobahnzubringer vom Bund (ASTRA) übernehmen wird, wenn eine Änderung der Strassenträgerschaft erforderlich wird. «Damit ist für uns das Anliegen einer sinnvollen Strassenhierarchie erfüllt», so der Küssnachter FDP-Kantonsrat Stefan Christen. «Bislang war der Kanton der Meinung, er müsse den Autobahnzubringer nicht übernehmen. Dies sei Sache von Bezirk und Gemeinde». Weniger erfreulich ist aus Sicht der FDP, dass die Motion erledigt werden soll bevor die Umsetzung erfolgt ist. «Die Motion könnte bis zur Umsetzung pendent bleiben», so Christen. Die FDP-Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis und wird die Entwicklung rund um den «Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer Speerstrasse Reichenburg» kritisch im Auge behalten.

Text: Roger Bürgler

Legende zum Foto

Der Küssnachter FDP-Kantonsrat Stefan Christen ist froh, dass Bewegung in den «Unfallschwerpunkt Autobahnzubringer Speerstrasse Reichenburg» kommt.